In Ergänzung zu den Bestimmungen der Schulordnung ISchu1/122-2025 mit der Fassung vom 01.05.2025, §1 – §18 und des Schulunterrichtsgesetzes §43 – §50 gilt auf dem gesamten Areal der Volksschule Engelsdorf folgende Hausordnung:
Für uns alle gilt:
- wir sind rücksichtsvoll, höflich, grüßen einander und gehen freundlich miteinander um
 - wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander und achten auf eine wertschätzende Sprache
 - wir achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulareal
 - wir durchsuchen regelmäßig die Fundkiste nach verlorenen Gegenständen
 
Wir SchülerInnen:
- kommen pünktlich zwischen 7:30 und 7:45 in die Schule;
 - nehmen für den Unterricht unsere Arbeitsmaterialien mit;
 - dürfen, wenn wir zur Frühbetreuung angemeldet sind, zwischen 6:30 und 7:30 mit der Frühbetreuerin / dem Frühbetreuer im Festsaal / Turnsaal der Schule sein;
 - halten uns an die erarbeiteten Klassenregeln und befolgen die Anweisungen der LehrerInnen, NachmittagsbetreuerInnen und Aufsichtspersonen;
 - sorgen dafür, dass Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte während des ganzen Schultages oder bei ein- oder mehrtägigen Schulveranstaltungen ausgeschaltet in der Schultasche sind oder bei der KlassenlehrerIn abgegeben werden; bei Verstößen ist das Gerät der Lehrperson zu übergeben und kann im Anschluss an den Unterricht bei der Lehrperson oder in der Direktion abgeholt werden.
 - halten die Toiletten sauber;
 - verwenden Seife und Papierhandtücher im WC sparsam;
 - tragen in der Schule Hausschuhe – die Patschenpflicht gilt jedenfalls außerhalb der Klassenräume;
 - dürfen im Freien, wenn es die Jahreszeit und das Wetter zulässt, barfuß gehen;
 - gehen mit Unterrichtsmaterialien und der Schuleinrichtung sorgsam um;
 - räumen den Platz in der Garderobe täglich auf;
 - geben die Hauspatschen vor dem Heimgehen IMMER in das Patschensackerl;
 - verlassen nach dem Unterrichtsende das Schulgebäude;
 - stellen unsere Scooter und Fahrräder auf die dafür vorgesehenen Plätze;
 - Hinweis: Für abgestellte Fahrzeuge kann die Schule keine Haftung übernehmen!
Bei Nichteinhalten der Regeln sind folgende Konsequenzen vorgesehen: - Ein Gespräch zwischen Lehrperson und SchülerIn findet statt.
 - Die Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Schule gebeten.
 - Vorsätzlich herbeigeführte Verunreinigungen müssen selbst beseitigt werden.
 - Die SchülerInnen können von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn durch ihr Verhalten die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet wird.
 
Wir Eltern und Erziehungsberechtigte:
- kooperieren mit der Schule zum Wohle unserer Kinder und unterstützen die LehrerInnen und NachmittagsbetreuuerInnen in ihrer Arbeit. Dazu pflegen wir regelmäßig den Kontakt zur Schule (EduPage, Sprechstunden, Elternabende…);
 - wissen, dass die Aufsicht der SchülerInnen durch Lehrpersonen um 7:30 beginnt, davor obliegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten;
 - sorgen dafür, dass die Kinder regelmäßig und pünktlich in die Schule kommen. Bei Verhinderung teilen wir dies spätestens bis 7:45 Uhr persönlich, telefonisch oder per Mail mit. Falls das Kind die Schule vorzeitig verlassen muss (zum Beispiel für einen Arzttermin), geben wir das schriftlich bekannt;
 - melden das Auftreten von Infektionskrankheiten / Läusen bei unseren Kindern;
 - geben den Kindern die erforderlichen Unterrichtsmittel und einzuzahlenden Geldbeträge rechtzeitig mit;
 - kümmern uns darum, dass Hausübungen erledigt werden, und dass bei versäumten Unterrichtsstunden der Stoff nachgearbeitet wird;
 - übernehmen die Haftung, wenn unser Kind Schuleigentum oder das Eigentum anderer vorsätzlich beschädigt;
 - wissen, dass der Schulweg der Kinder in unserem Verantwortungsbereich liegt.
 
Wir LehrerInnen und NachmittagsbetreuuerInnen:
- fordern und fördern die uns anvertrauten Kinder und führen sie nach Möglichkeit zu ihren besten Leistungen;
 - informieren Erziehungsberechtigte und SchülerInnen über Lernfortschritte und geben Tipps zur Weiterentwicklung;
 - leiten die SchülerInnen zu Selbstständigkeit an und unterstützen sie dort, wo sie Hilfe benötigen;
 - vermitteln den Kindern soziale Kompetenzen für ein erfolgreiches Miteinander;
 - bestellen ein Kinderschutzteam, das auf die psychische und physische Gesundheit aller Kinder achtet;
 - pflegen den persönlichen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und unterstützen sie bei allen pädagogischen Fragen;
 - sind verantwortlich für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima.
 
