Schulärztin

Drin. med. Maria Egger-Schinnerl, Ärztlicher Dienst, Amt für Jugend und Familie


Schulärzt:innen unterliegen der Schweigepflicht und bieten als mögliche Vertrauenspersonen für
Schüler:innen einen niederschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem. So können in Kooperation mit
den Erziehungsberechtigten und anderen schulischen Unterstützersystemen weitere Schritte und
Hilfestellungen in die Wege geleitet und der Bildungserfolg unterstützt werden.
Die schulärztliche Untersuchung ist für die Schüler:innen gesetzlich verpflichtend.


Aufgaben

  • Schulärztliche Untersuchung der Schüler:innen. Information der Eltern über Auffälligkeiten
    und wenn notwendig, Weiterleitung an niedergelassene Fachärzt:innen zu Behandlung und
    genaueren Abklärung.
  • Beratung von Schüler:innen, wenn diese sich vertraulich an die Schulärzt:innen wenden.
  • Beratung der Schule in gesundheitlichen Fragen der Schüler:innen in Zusammenhang mit
    Unterricht und Schulbesuch. Schulärzt:innen tragen beratend zur Gestaltung eines
    gesundheitsförderlichen Lebensraums Schule bei.
  • Schulärzt:innen sind häufig erste Anlaufstelle bei Problemen und stellen daher eine wichtige
    Schnittstelle zu allen Beratersystemen der Schule dar.
  • Schulärzt:innen führen keine Behandlungen durch, außer in Notfällen
  • Schulärzt:innen können gemäß § 66a SchUG seitens der Gesundheitsbehörden mit Aufgaben
    betraut werden.
  • https://www.graz.at/cms/beitrag/10229493/7745642/Aerztlicher_Dienst_in_Kindergaerten_Schulen_

Kontakt:

  • Sekretariat: 0316 872 4623 oder 0316 872 4622
  • Mobil: 0664 78035083
  • Mail: maria.egger-schinnerl@stadt.graz.at

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