Hausordnung

In Ergänzung zu den Bestimmungen der Schulordnung ISchu1/122-2025 mit der Fassung vom 01.05.2025, §1 – §18 und des Schulunterrichtsgesetzes  §43 – §50 gilt auf dem  gesamten Areal der Volksschule Engelsdorf folgende Hausordnung:


Für uns alle gilt:

  • wir sind rücksichtsvoll, höflich, grüßen einander und gehen freundlich miteinander um
  • wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander und achten auf eine wertschätzende Sprache  
  • wir achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulareal
  • wir durchsuchen regelmäßig die Fundkiste nach verlorenen Gegenständen

Wir SchülerInnen:

  • kommen pünktlich zwischen 7:30 und 7:45 in die Schule;
  • nehmen für den Unterricht unsere Arbeitsmaterialien mit;
  • dürfen, wenn wir zur Frühbetreuung angemeldet sind, zwischen 6:30 und 7:30 mit der Frühbetreuerin / dem Frühbetreuer im Festsaal / Turnsaal der Schule sein;
  • halten uns an die erarbeiteten Klassenregeln und befolgen die Anweisungen der LehrerInnen, NachmittagsbetreuerInnen und Aufsichtspersonen;
  • sorgen dafür, dass Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte ausgeschaltet in der Schultasche sind oder bei der KlassenlehrerIn abgegeben werden; bei Verstößen ist das Gerät der Lehrperson zu übergeben und kann im Anschluss an den Unterricht bei der Lehrperson oder in der Direktion abgeholt werden.
  • halten die Toiletten sauber;
  • verwenden Seife und Papierhandtücher im WC sparsam;
  • tragen in der Schule Hausschuhe – die Patschenpflicht gilt jedenfalls außerhalb der Klassenräume;
  • dürfen im Freien, wenn es die Jahreszeit und das Wetter zulässt, barfuß gehen;
  • gehen mit Unterrichtsmaterialien und der Schuleinrichtung sorgsam um;
  • räumen den Platz in der Garderobe täglich auf;
  • geben die Hauspatschen vor dem Heimgehen IMMER in das Patschensackerl;
  • verlassen nach dem Unterrichtsende das Schulgebäude;
  • stellen unsere Scooter und Fahrräder auf die dafür vorgesehenen Plätze;
  • Hinweis: Für abgestellte Fahrzeuge kann die Schule keine Haftung übernehmen!

    Bei Nichteinhalten der Regeln sind folgende Konsequenzen vorgesehen:
  • Ein Gespräch zwischen Lehrperson und SchülerIn findet statt.
  • Die Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Schule gebeten.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Verunreinigungen müssen selbst beseitigt werden.
  • Die SchülerInnen können von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn durch ihr Verhalten die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet wird.

Wir Eltern und Erziehungsberechtigte:

  • kooperieren mit der Schule zum Wohle unserer Kinder und unterstützen die LehrerInnen und NachmittagsbetreuuerInnen in ihrer Arbeit. Dazu pflegen wir regelmäßig den Kontakt zur Schule (EduPage, Sprechstunden, Elternabende…);
  • wissen, dass die Aufsicht der SchülerInnen durch Lehrpersonen um 7:30 beginnt, davor obliegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten;
  • sorgen dafür, dass die Kinder regelmäßig und pünktlich in die Schule kommen. Bei Verhinderung teilen wir dies spätestens bis 7:45 Uhr persönlich, telefonisch oder per Mail mit. Falls das Kind die Schule vorzeitig verlassen muss (zum Beispiel für einen Arzttermin), geben wir das schriftlich bekannt;
  • melden das Auftreten von Infektionskrankheiten / Läusen bei unseren Kindern;
  • geben den Kindern die erforderlichen Unterrichtsmittel und einzuzahlenden Geldbeträge rechtzeitig mit;
  • kümmern uns darum, dass Hausübungen erledigt werden, und dass bei versäumten Unterrichtsstunden der Stoff nachgearbeitet wird;
  • übernehmen die Haftung, wenn unser Kind Schuleigentum oder das Eigentum anderer vorsätzlich beschädigt;
  • wissen, dass der Schulweg der Kinder in unserem Verantwortungsbereich liegt.

Wir LehrerInnen und NachmittagsbetreuuerInnen:

  • fordern und fördern die uns anvertrauten Kinder und führen sie nach Möglichkeit zu ihren besten Leistungen;
  • informieren Erziehungsberechtigte und SchülerInnen über Lernfortschritte und geben Tipps zur Weiterentwicklung;
  • leiten die SchülerInnen zu Selbstständigkeit an und unterstützen sie dort, wo sie Hilfe benötigen;
  • vermitteln den Kindern soziale Kompetenzen für ein erfolgreiches Miteinander;
  • bestellen ein Kinderschutzteam, das auf die psychische und physische Gesundheit aller Kinder achtet;
  • pflegen den persönlichen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und unterstützen sie bei allen pädagogischen Fragen;
  • sind verantwortlich für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima.